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Häufig gestellte Fragen - Jugendschutz

Willkommen zu unserer FAQ-Seite zum Thema Jugendschutz!
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den gesetzlich geregelten Jugendschutz. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jugendliche Personen keinen Zugang zu nikotinhaltigen Liquids, E-Zigaretten und Zubehör haben. Deshalb setzen wir auf strenge Alterskontrollen und fördern einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Produkten. Gemeinsam tragen wir dazu bei, den Jugendschutz konsequent zu gewährleisten.

Was ist das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es wurde entwickelt, um sie vor gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu bewahren und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Durch klare gesetzliche Regelungen wird der Zugang von Jugendlichen zu bestimmten Produkten und Aktivitäten eingeschränkt.

Im Bereich der E-Zigaretten, Zubehör und E-Liquids gilt ein striktes Verkaufsverbot an Minderjährige. Dieses gesetzliche Verbot dient dazu, den Konsum zu verhindern und mögliche gesundheitliche Schäden durch Nikotin oder andere Inhaltsstoffe zu vermeiden. Nikotin kann eine suchtfördernde Wirkung haben und sich negativ auf die Entwicklung auswirken. Das Jugendschutzgesetz stellt sicher, dass Jugendliche keinen Zugang zu diesen Produkten haben und schützt sie somit vor möglichen gesundheitlichen Folgen.

Seit wann gibt es das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz gibt es bereits seit dem 6. Januar 1952 und wurde seither mehrfach aktualisiert, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Eine bedeutende Änderung trat am 10. März 2016 in Kraft: Seitdem sind E-Zigaretten, Zubehör und E-Liquids offiziell im Jugendschutzgesetz verankert.

Diese Anpassung war notwendig, um Jugendliche vor den spezifischen Risiken des Dampfens zu schützen. Durch die Aufnahme von E-Zigaretten und Liquids in das Gesetz soll verhindert werden, dass Minderjährige Zugang zu diesen Produkten erhalten, da sie Nikotin enthalten können und gesundheitliche Schäden verursachen könnten.

Wie wird das Alter überprüft?

Damit wir sicherstellen können, dass unsere Produkte ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden, erfolgt die Alterskontrolle in zwei Schritten.

1. Altersprüfung während des Bestellvorgangs

Bei deiner ersten Bestellung in unserem Onlineshop wird dein Alter durch das Schufa-Ident-Verfahren überprüft. Keine Sorge – es werden keine Informationen zur Kreditwürdigkeit gespeichert oder weitergegeben, sondern lediglich dein Alter verifiziert.
Alternativ kannst du auch eine Verifizierung per Personalausweis-Check wählen. Bitte achte darauf, dass dein Ausweisdokument gültig ist.
Diese Verifizierung ist nur notwendig, wenn dein Warenkorb Produkte enthält, die eine Alterskontrolle erfordern, wie nikotinhaltige Liquids, E-Zigaretten, Verdampfer oder Zubehör.

2. Altersprüfung bei der Lieferung

Zusätzlich erfolgt eine Alterssichtprüfung durch DHL. Das bedeutet, dass dein Paket nur an dich persönlich übergeben wird – eine Abgabe an Nachbarn oder Familienmitglieder ist nicht möglich.
Der DHL-Zusteller kann dich beim Empfang der Bestellung bitten, deinen Personalausweis vorzulegen, um sicherzustellen, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.

Mit diesen beiden Maßnahmen gewährleisten wir einen lückenlosen Jugendschutz und stellen sicher, dass unsere Produkte ausschließlich an Erwachsene verkauft werden. Deine Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haben für uns oberste Priorität.

Was passiert bei einer Fehlermeldung?

Solltest du bei der Altersverifizierung technische Probleme haben und dich nicht mit deinem Ausweis verifizieren können, dann kannst du eine Kopie deines Ausweises per E-Mail an support@avoria-liquids.de senden.

Unser Support-Team wird deine Angaben überprüfen und dich schnellstmöglich freischalten, damit du deine Bestellung wie gewohnt abschließen kannst.

Macht Avoria auch Ausnahmen?

Nein, bei Avoria gibt es keine Ausnahmen. Unsere klare und konsequente Richtlinie besagt, dass wir niemals eine Ausnahme machen und dies auch in Zukunft so beibehalten. Der Schutz von Jugendlichen und die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes haben für uns oberste Priorität.

Schon damals, als wir noch ein Ladengeschäft hatten, haben wir keine Ausnahmen gemacht. An unserer Eingangstür waren deutliche "ab 18+" Hinweise angebracht, und wir haben jegliche Versuche von Minderjährigen, Zugang zu unseren Produkten zu erhalten, konsequent unterbunden.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und stellen sicher, dass unsere Produkte ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Jugendliche haben bei uns keinen Zugang zu nikotinhaltigen Liquids, E-Zigaretten und Zubehör – und das wird auch so bleiben.