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Häufig gestellte Fragen - Jugendschutz

Willkommen zu unserer FAQ-Seite zum Thema Jugendschutz. Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um den gesetzlich geregelten Bereich des Jugendschutzes. Wir möchten sicherstellen, dass Jugendliche keinen Zugang zu nikotinhaltigen Liquids, E-Zigaretten und Zubehör haben und fördern einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Produkten. Gemeinsam arbeiten wir daran, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Was ist das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz ist eine wichtige rechtliche Grundlage, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. Es hat das Ziel, sie vor Gefahren und Risiken zu schützen und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Das Jugendschutzgesetz legt verschiedene Regelungen fest, die den Zugang von Jugendlichen zu bestimmten Produkten und Aktivitäten beschränken.

Im Zusammenhang mit E-Zigaretten, Zubehör und E-Liquids ist es wichtig zu betonen, dass der Verkauf an Jugendliche gesetzlich verboten ist. Dieses Verbot dient dazu, den Konsum und den möglichen Schaden für die Gesundheit von Jugendlichen zu verhindern. E-Zigaretten und E-Liquids können Nikotin enthalten, das eine gesundheitsschädliche Wirkung haben kann. Das Jugendschutzgesetz stellt sicher, dass Jugendliche nicht in Versuchung kommen, diese Produkte zu erwerben oder zu konsumieren.

Seit wann gibt es das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz besteht bereits seit dem 6. Januar 1952 und hat seitdem verschiedene Aktualisierungen erfahren, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen angemessen zu gewährleisten. Eine wichtige Ergänzung trat zum 10. März 2016 in Kraft: Der Bereich "E-Zigaretten" wurde in das Jugendschutzgesetz aufgenommen.

Diese Aktualisierung des Jugendschutzgesetzes war notwendig, um den spezifischen Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit E-Zigaretten und deren Konsum durch Jugendliche Rechnung zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährige Zugang zu E-Zigaretten, Zubehör und E-Liquids haben, da diese Produkte Nikotin enthalten können und somit gesundheitliche Schäden verursachen können.

Wie wird das Alter überprüft?

Erstens erfolgt eine Alterskontrolle während des Bestellvorgangs. Hierbei bieten wir mehrere Möglichkeiten an, um Ihr Alter zu verifizieren. Bei Ihrer ersten Bestellung in unserem Onlineshop wird Ihr Alter mittels des Schufa-Ident-Verfahrens überprüft. Dabei werden keine Daten zur Kreditwürdigkeit oder ähnlichem übertragen, sondern lediglich zur Feststellung des Alters verwendet. Alternativ können Sie auch einen Personalausweis-Check wählen. Bitte beachten Sie, dass die Ausweisdokumente gültig sein müssen. Diese Verifizierung wird nur angewendet, wenn Sie Artikel in Ihrem Warenkorb haben, die eine Altersverifizierung erfordern. Dazu gehören beispielsweise nikotinhaltige Liquids, E-Zigaretten, Verdampfer und Zubehör.

Zweitens erfolgt eine Alterssichtprüfung beim Versand. Wir weisen unseren Versanddienstleister (DHL) an, die Ware nur an den tatsächlichen Empfänger auszuliefern, der mindestens 18 Jahre alt ist. Es kann also vorkommen, dass der Postbote bei der Auslieferung nach Ihrem Personalausweis fragt. Daher sollten Sie Ihren Personalausweis stets griffbereit halten.

Mit diesen beiden Verfahren stellen wir sicher, dass der Verkauf unserer Produkte nur an volljährige Personen erfolgt und der Jugendschutz gewährleistet wird. Ihre Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind uns sehr wichtig.

Was passiert bei einer Fehlermeldung?

Sollten Sie bei der Altersverifizierung technische Probleme haben und sich mit Ihrem Ausweis nicht verifizieren können, so muss Ihr Ausweis via E-Mail an support@avoria-liquids.de an unseren Support geschickt werden. Dieser schaltet Sie dann, nach Überprüfung, zeitnah frei.

Macht Avoria auch Ausnahmen?

Nein, bei Avoria machen wir keine Ausnahmen. Es ist unsere klare und konsequente Richtlinie, dass wir niemals Ausnahmen machen und auch in Zukunft keine machen werden. Der Schutz von Jugendlichen und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sind uns von größter Bedeutung.

Schon zu Zeiten, als wir noch ein Ladengeschäft hatten, haben wir keine Ausnahmen gemacht. An unserer Eingangstür haben wir deutlich sichtbare Hinweise mit "ab 18+" angebracht und jegliche Versuche, Minderjährigen den Zugang zu unseren Produkten zu ermöglichen, unterbunden.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und setzen uns dafür ein, dass unsere Produkte nur an volljährige Personen verkauft werden. Wir möchten sicherstellen, dass Jugendliche keinerlei Zugang zu nikotinhaltigen Liquids, E-Zigaretten und Zubehör haben.